| Weihnachtsgeld im Erziehungsurlaub? |
| Während des Erziehungsurlaubes
musste Arbeitgeber grundgesetzlich kein Weihnachtsgeld zahlen. Die unterschiedlichen
Behandlung der Mitarbeiterin im Vergleich zu den weiteren Beschäftigten
stellt keinen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
dar.
Im vorliegenden Fall würde die Zahlungsklage der Mitarbeiterin abgewiesen. Die Klägerin befand sich über das gesamte Jahr 2001 im Erziehungsurlaub. Weil der Arbeitgeber in den vergangenen Jahren trotz des Erziehungsurlaubs Weihnachtsgeld zahlte, verlangte sie die Zahlung auch für das Jahr 2001. Der Arbeitgeber verwies jedoch auf den Hinweis über die Freiwilligkeit der Zahlung im Arbeitsvertrag. Das Gericht sah keine Rechtsgrundlage für die Zahlungsklage. Insbesondere wurde der Nachweis nicht geführt, dass der Arbeitgeber anderen Beschäftigten, die sich ebenfalls im Erziehungsurlaub befunden hatten, Weihnachtsgeld gezahlt hatte. Einen Vergleich mit nicht im Erziehungsurlaub befindlichen Kollegen sei nicht entscheidungserheblich. LAG Rheinland-Pfalz - Az.: 5 Sa 852/02 |