| Rückzahlung nur mit Vertragsklausel |
| Scheidet ein Arbeitnehmer
aus dem Betrieb aus, kann die Firma das Weihnachtsgeld nur dann zurückverlangen,
wenn dies auch vertraglich ausdrücklich vereinbart worden ist, da
sich aus der Natur des Weihnachtsgeldes keine zwangsläufige Rückzahlungsverpflichtung
bei vorzeitigem Ausscheiden ergibt.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 3 Sa 63/96 |