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Anspruch nach drei Jahren
Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer bekommen auch Weihnachtsgeld, wenn die Firma seit mindestens drei Jahren das Weihnachtsgeld vorbehaltlos zahlt. Nach dieser Zeit ist eine "betriebliche Übung" entstanden, die der Arbeitgeber nicht einfach ändern oder völlig beseitigen kann - auch nicht mit Hinweis auf die wirtschaftliche Lage.

Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 68/96