| Anspruch nach drei Jahren |
| Nicht tarifgebundene Arbeitnehmer
bekommen auch Weihnachtsgeld, wenn die Firma seit mindestens drei Jahren
das Weihnachtsgeld vorbehaltlos zahlt. Nach dieser Zeit ist eine "betriebliche
Übung" entstanden, die der Arbeitgeber nicht einfach ändern oder
völlig beseitigen kann - auch nicht mit Hinweis auf die wirtschaftliche
Lage.
Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 68/96 |