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Abschaffung per Aushang ungültig
Das Weihnachtsgeld kann der Arbeitgeber nicht einfach durch einen Aushang am Schwarzen Brett abschaffen, wenn er den Bonus mindestens drei Jahre lang bereits vorbehaltslos gezahlt hat. Die Firma muß mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine Vereinbarung treffen, der der Arbeitnehmer zustimmen muß.

Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 69/96