| Abschaffung per Aushang ungültig |
| Das Weihnachtsgeld kann
der Arbeitgeber nicht einfach durch einen Aushang am Schwarzen Brett abschaffen,
wenn er den Bonus mindestens drei Jahre lang bereits vorbehaltslos gezahlt
hat. Die Firma muß mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine Vereinbarung
treffen, der der Arbeitnehmer zustimmen muß.
Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 69/96 |