| Ausrichtung am Jahresverdienst? |
| Die Höhe des Weihnachtsgeldes
muss sich nicht nach dem Jahresverdienst richten, sie kann auch tarifvertraglich
per Stichtagsregelung bestimmt werden.
Das Weihnachtsgeld ist nicht unmittelbar auf die Arbeitsleistung bezogen, sondern stellt auch eine Belohnung für Betriebstreue dar. Daher müsse das Weihnachtsgeld nicht aus dem Gesamtverdienst berechnet werden. Bundesarbeitsgericht, 10 AZR 424/98 |