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Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) und die Verjährung
Arbeitsrecht
Die Tarifunfähigkeit einer Vereinigung (hier: der CGZP) ist keine Tatsache, deren "Unkenntnis" den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt hindern könnte, sondern eine im Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG von den Gerichten für Arbeitssachen vorzunehmende rechtliche Bewertung.
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