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6 EUR / Stunde für Fachverkäuferin - sittenwidrig!

Insbesondere dann, wenn eine Fachverkäuferin ein Geschäft nahezu alleine führt, ist ein Stundenlohn von sechs EUR pro Stunde sittenwidrig, da hier ein erhebliches Missverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und vereinbarter Bezahlung besteht. Der Einzelhandelstarifvertrag in Sachsen sieht in vergleichbaren Fällen geltende Tariflöhne von 12,34 Euro pro Stunde vor. Im Ergebnis hatte die Klägerin daher Anspruch auf die von ihr geforderte Vergütung i.H.v. EUR 8,50 / Stunde.
ArbG Leipzig, 11.3.2010 - Az: 2 Ca 2788/09
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