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EUR / Stunde für Fachverkäuferin - sittenwidrig!
Insbesondere dann, wenn
eine Fachverkäuferin ein Geschäft nahezu alleine führt,
ist ein Stundenlohn von sechs EUR pro Stunde sittenwidrig, da hier ein
erhebliches Missverhältnis zwischen geleisteter Arbeit und vereinbarter
Bezahlung besteht. Der Einzelhandelstarifvertrag in Sachsen sieht in vergleichbaren
Fällen geltende Tariflöhne von 12,34 Euro pro Stunde vor. Im
Ergebnis hatte die Klägerin daher Anspruch auf die von ihr geforderte
Vergütung i.H.v. EUR 8,50 / Stunde.