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Aus Gehalt muss kein Geheimnis gemacht werden!Auch dann, wenn arbeitvertraglich
eine Verpflichtung des Arbeitnehmers vereinbart wurde, über die vereinbarte
Vergütung auch gegenüber den Arbeitskollegen Verschwiegenheit
zu bewahren, muss sich der Arbeitnehmer nicht daran halten. Eine solche
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