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Discounteinzelhandel - 5,20 Stundenlohn ist sittenwidrig!Eine Stundenvergütung von 5,20 EUR gegenüber einem Referenzgehalt von 11,00 EUR ist sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer auf die Beschäftigung angewiesen ist und seine arbeitsrechtliche Unerfahrenheit ausgenutzt wird.
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