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Discounteinzelhandel - 5,20 Stundenlohn ist sittenwidrig!

Eine Stundenvergütung von 5,20 EUR gegenüber einem Referenzgehalt von 11,00 EUR ist sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer auf die Beschäftigung angewiesen ist und seine arbeitsrechtliche Unerfahrenheit ausgenutzt wird.
LAG Hamm, 18.3.2009 - Az: 6 Sa 1372/08
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