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Arbeitszeitkontoerrichtung ist darzulegenEin Arbeitnehmer, der die
Vergütung von Überstunden verlangt, muss grundsätzlich im
Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten über
die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde. Weiterhin ist nachzuweisen,
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