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5 EUR/Stunde im Supermarkt sind sittenwidrigWerden Auspackhilfen im
Supermarkt mit einem Stundenlohn von 5 EUR bezahlt, so ist dies sittenwidrig
niedrig. Dieser Stundenlohn liegt um mehr als ein Drittel unter der Vergütung
des für den Wirtschaftszweig einschlägigen und im Wirtschaftsgebiet
üblichen Tarifvertrags. Der Arbeitgeber muss daher den Arbeitnehmern
die tarifliche Vergütung nachzahlen.
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