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Arbeitsvergütung bei MinderleistungGrundsätzlich kann
die Arbeitsvergütung bei Minderleistung nicht gemindert werden - im
Dienstvertragsrecht existiert eine solche Regelung nicht. Der Arbeitgeber
kann jedoch einen durch die Schlechtleistung entstandenen Schadensersatzanspruch
gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.
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