| Arbeitsvergütung bei Minderleistung |
| Grundsätzlich kann
die Arbeitsvergütung bei Minderleistung nicht gemindert werden - im
Dienstvertragsrecht existiert eine solche Regelung nicht. Der Arbeitgeber
kann jedoch einen durch die Schlechtleistung entstandenen Schadensersatzanspruch
gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.
BAG, 18.7.2007 - Az: 5 AZN 610/07 |