| Anspruch auf Überstundenbezahlung durch Spesenabrechnung? |
| Ein Anspruch auf Überstundenbezahlung
ist grundsätzlich nicht durch Reisekosten und Spesenabrechnungen der
Firma belegbar, da sich hieraus nicht ergibt wie und wie viel gearbeitet
wurde. Die Abrechnung alleine reicht nicht als Beweis für eine arbeitsvertragliche
Tätigkeit aus.
ArbG Frankfurt/Main, 17.7.2006 - Az: 1 Ca 9384/05 |