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Anspruch auf Überstundenbezahlung durch Spesenabrechnung?

Ein Anspruch auf Überstundenbezahlung ist grundsätzlich nicht durch Reisekosten und Spesenabrechnungen der Firma belegbar, da sich hieraus nicht ergibt wie und wie viel gearbeitet wurde. Die Abrechnung alleine reicht nicht als Beweis für eine arbeitsvertragliche Tätigkeit aus.
ArbG Frankfurt/Main, 17.7.2006 - Az: 1 Ca 9384/05
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