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Arbeitsverweigerung im Kündigungsschutzverfahren - Keine Vergütung1. Annahmeverzug des Arbeitgebers
ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder
nicht leistungswillig ist.
2. Bietet der Arbeitgeber
nach Ausspruch einer Kündigung eine sog. Prozessbeschäftigung
an, steht der Leistungsbereitschaft entgegen, wenn der Arbeitnehmer die
Forderung nach einem Verzicht auf die Wirkungen der Kündigung zur
Bedingung der Arbeitsaufnahme macht.
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