| Arbeitgeber kann Vergütungsanspruch nicht einseitig herabsetzen |
| Wurde die Vergütung
arbeitsvertraglich eindeutig geregelt, so kann der Arbeitgeber diese Regelung
nicht einseitig ohne Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers
ändern.
LAG Rheinland-Pfalz, 29.9.2005 - Az: 4 Sa 572/05 |