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Arbeitgeber kann Vergütungsanspruch nicht einseitig herabsetzen
Wurde die Vergütung arbeitsvertraglich eindeutig geregelt, so kann der Arbeitgeber diese Regelung nicht einseitig ohne Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers ändern.

LAG Rheinland-Pfalz, 29.9.2005 - Az: 4 Sa 572/05