| Kosten für Lkw-Führerschein kein Arbeitsentgelt |
| Übernimmt der Arbeitgeber
die Kosten für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins, so unterliegen
diese Kosten nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn der Führerscheinerwerb
in erster Linie den Arbeitgeberinteressen dient.
BSG – Az: B 12 KR 5/04 |