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Kosten für Lkw-Führerschein kein Arbeitsentgelt
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins, so unterliegen diese Kosten nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn der Führerscheinerwerb in erster Linie den Arbeitgeberinteressen dient.

BSG – Az: B 12 KR 5/04