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Entgeltfortzahlung für PersonalratsschulungEin Anspruch auf Entgeltfortzahlung
gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG besteht nur dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit
die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist. Entfiel
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