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Geschäftsführergehalt gedeckelt
Wurde wirksam und nur durch einstimmigen Beschluß widerrufbar von einer GmbH-Gesellschafterversammlung beschlossen, daß alle Geschäftsführer einheitliche Vergütungen erhalten, so kann auch dann keine höhere Vergütung angenommen werden, wenn ein Geschäftsführer als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft tätig wird.

BGH - Az: II ZR 50/02