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13. Monatsgehalts auch ohne Kennzeichnung freiwillig?Es genügt bei der
Zahlung des 13. Monatsgehalts, wenn objektiv erkennbar ist, daß jährlich
seitens des Arbeitgebers über die Auszahlung entschieden werden soll.
Eine ausdrückliche Bezeichnung als freiwillige Leistung ist in diesem
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