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Beweislast bei NichtleistungBestreitet der Arbeitgeber
in einem Vergütungsrechtsstreit, daß der Arbeitnehmer im fraglichen
Zeitraum gearbeitet hat, so trifft den Arbeitgeber die Beweislast. „Kein
Lohn ohne Arbeit“ gilt nur, wenn die Nichtleistung unstreitig ist.
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