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Wer einfach in den Urlaub geht, fliegt fristlos?Der 61-jährige, mit
einem Grad der Behinderung von 50 schwerbehinderte Kläger ist seit
18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser in einem Arbeitsverhältnis
beschäftigt. Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung ist in
dem Arbeitsverhältnis tariflich ausgeschlossen. Der Kläger hatte
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