Beendigung
des Arbeitsverhältnisses - Urlaubsabgeltungsanspruch wird fällig!
Für den Urlaubsabgeltungsanspruch
ist es unerheblich, ob ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
noch arbeitsunfähig war oder nicht. Daher wird ein Urlaubsabgeltungsanspruch
mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Ab diesem Zeitpunkt
beginnen auch die tariflichen Ausschlussfristen zu laufen, wobei diese
nicht nur den Tarifurlaub, sondern auch den gesetzlichen Mindesturlaub
betreffen.