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Eigenmächtige Urlaubsverlängerung berechtigt immer zur KündigungEs liegt stets ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor, wenn ein Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig verlängert. Dies gilt auch für den Fall, daß der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für sein Verhalten vorbringen kann.
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