Urlaubsabgeltungsanspruch erfordert Leistungsfähigkeit

Arbeitsrecht

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nicht als Abfindungsanspruch. Der Abgeltungsanspruch ist mit Ausnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Ersatz für den Urlaubsanspruch an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch selbst.

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