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Anspruch auf Urlaubsvergütung nur bei Unmöglichkeit

Voraussetzung für einen Urlaubsvergütungsanspruch als Schadensersatzanspruch ist die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung wegen Verzugs des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muß hierfür den Urlaubsanspruch durch Aufforderung zur Urlaubsfestsetzung ausdrücklich gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen, da der Arbeitgeber erst dann in Verzug gerät, wenn ein vom Arbeitnehmer angemahnter Urlaub grundlos verwehrt wird.
LAG Hamm, 21.2.2007 - Az: 18 Sa 1539/06
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