|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |URLAUB|
Eigenmächtig Urlaub genommen
Eine außerordentliche Kündigung kann bereits durch unentschuldigtes Fehlen und eine eigenmächtige Urlaubsnahme begründet sein.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2005 - Az: 2 Sa 451/05