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4-Tage-Woche eingeführt – Wie wird der Urlaubsanspruch umgerechnet?

Wird eine 4-Tage-Woche eingeführt, so ist der Urlaubsanspruch wie folgt neu zu berechnen:
Urlaubstage alt x Wochenarbeitstage neu / Wochenarbeitstage alt = neuer Urlaubsanspruch

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