| Urlaubsabgeltung automatisch bei Freistellung? |
| Der einem fristgerecht
gekündigten Mitarbeiter noch zustehenden Urlaub ist nicht automatisch
damit abgegolten, wenn dieser bis Vertragsende freigestellt wird. Dieses
muß seitens des Arbeitgebers eindeutig geregelt werden, Zweifel gehen
allein zu seinen Lasten.
Da im vorliegenden Falle keine unmißverständliche Regelung vom Arbeitgeber getroffen wurde, nach welcher die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage durch dessen Freistellung abgegolten werden sollten, gab das Gericht der Zahlungsklage ab - der Arbeitgeber mußte den Urlaub ausbezahlen. LAG Rheinland-Pfalz - Az: 7 Sa 953/02 |