| Betriebsferien mittels Direktionsrecht? |
| Ein Arbeitgeber kann Kraft
Direktionsrecht - mit Zustimmung des Betriebsrates, sofern vorhanden -
Betriebsferien vorsehen. Die individuellen Urlaubswünsche müssen
mit der Ausnahme von Härtefällen hinter den hiermit begründeten
betrieblichen Belangen zurückstehen.
LAG Düsseldorf - Az: 11 Sa 378/02 |