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Betriebsferien mittels Direktionsrecht?
Ein Arbeitgeber kann Kraft Direktionsrecht - mit Zustimmung des Betriebsrates, sofern vorhanden - Betriebsferien vorsehen. Die individuellen Urlaubswünsche müssen mit der Ausnahme von Härtefällen hinter den hiermit begründeten betrieblichen Belangen zurückstehen.

LAG Düsseldorf - Az: 11 Sa 378/02