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Betriebsferien mittels Direktionsrecht?Ein Arbeitgeber kann Kraft
Direktionsrecht - mit Zustimmung des Betriebsrates, sofern vorhanden -
Betriebsferien vorsehen. Die individuellen Urlaubswünsche müssen
mit der Ausnahme von Härtefällen hinter den hiermit begründeten
betrieblichen Belangen zurückstehen.
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