| Eigenmächtige Urlaubsverlängerung - Fristlose Kündigung? |
| Eine fristlose Kündigung
ist bei eigenmächtiger Verlängerung des Urlaubs grundsätzlich
gerechtfertigt. Dies umfaßt auch langjährige Arbeitsverhältnisse
und erhebliche Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen.
Im zu entscheiden Fall wurde die Klage einer Arbeitnehmerin gegen ihren ehem. Arbeitgeber abgewiesen. Der Klägerin war ein 4-wöchiger Erholungsurlaub genehmigt wurden. Sie fragte in der ersten Woche telefonisch nach, ob eine Verlängerung um eine weitere Woche möglich sei. Die Kollegin teilte der Klägerin mit, daß sich Ihr Vorgesetzter in dieser Hinsicht mit Ihr telefonisch in Verbindung setzen würde. Der Anruf blieb jedoch aus. Die Klägerin ging daher davon aus, daß Ihr Vorhaben in Ordnung sei und kehrte eine Woche später als zunächst geplant aus dem Urlaub zurück. Der Arbeitgeber kündigte Ihr darauf fristlos. Das Gericht führte aus, daß sich die Klägerin nochmals bei Ihrem Vorgesetzten hätte melden müssen. Eine Zeugenbefragung ergab darüber hinaus, daß sich der Vorgesetzte bereits vor dem Urlaub eine Verlängerung skeptisch bewertet habe. Die Arbeitnehmerin könne sich nicht leichtfertig darauf berufen, daß Ihr Vorhaben in Ordnung sei, wenn Sie nichts von Ihrem Vorgesetzten höre. ArbG Frankfurt - Az: 15 Ca 7998/02 |