|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |URLAUB|
Computerfehler: 1 Tag Urlaub zu viel
Wird über längere Zeit aufgrund eines Computerfehlers unberechtigterweise Urlaub gewährt, so kann der Arbeitnehmer einen Anspruch hierauf erwerben. 
Im vorliegenden Fall wurde der Arbeitgeber verurteilt, den klagenden Arbeitnehmern auch künftig 36 statt 35 Urlaubstage zu gewähren.
Ursprünglich erhielten die Kläger den zusätzlichen Urlaubstag wegen Ihres Schichteinsatzes an Feiertagen. Das BAG hatte diese Praxis jedoch 1992 für nicht notwendig erachtet, wegen einer fehlerhaften Verarbeitung im Firmencomputer wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Der Fehler wurde erst 6 Jahre später bemerkt und der Jahresurlaub auf 35 Tage reduziert. Da jedoch nach 6 Jahren eine betriebliche Übung hinsichtlich des Urlaubstages entstanden ist, konnten die Kläger auch für die Zukunft einen Ansprch ableiten, da die Kläger nicht nachweisbar über den Fehler informiert waren. Vielmehr hatte der Arbeitgeber bei den Mitarbeitern das Vertrauen in den rechtmässigen Anspruch auf den zusätzlichen Urlaubstag geweckt.

AG Frankfurt - AZ: 7 Ca 10873/01