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Bei Personalknappheit Urlaub kürzen?Der Arbeitgeber muß
bei Personalknappheit Urlaubswünsche nicht in vollem Umfang erfüllen.
Im vorliegenden Fall wies das ArbG Frankfurt im Eilverfahren den Antrag
einer Reinigungsarbeiterin gegen den Träger eines Altenheimes auf
Urlaubsgewährung zurück.
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