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Urlaubsgenehmigung nicht unter Vorbehalt möglich

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber darf einen bereits genehmigten Urlaub nicht ohne wichtigen Grund kurzfristig widerrufen.

Dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/M. lag ein Fall zugrunde, in dem der Arbeitnehmer den zuvor vom Arbeitgeber genehmigten und sodann kurzfristig widerrufenen Urlaub trotzdem  angetreten hatte und infolgedessen gekündigt worden war.

Die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers hatte Erfolg; die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Das urteilende Gericht folgte hierbei dem Argument des Arbeitgebers nicht, der Urlaub sei nur unter Vorbehalt genehmigt worden.

Eine Urlaubsbeschränkung unter Vorbehalt, so das Gericht, kenne das deutsche Arbeitsrecht nicht.


AG Frankfurt/Main, 09.05.2000 - Az: 4 Ca 6588/99

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