| Sonderurlaub für Liebesbeziehung? |
| Zur Pflege einer erotischen
Beziehung hat ein Beamter keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Der Antragsteller
wollte seine Verlobte für mehrere Monate ins Ausland begleiten. Der
Dienstherr bewilligte den Sonderurlaub nicht und der Beamte ging vor Gericht.
Das Gericht entschied, daß ein solcher Fall nach dem Gesetz kein
Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist.
Verwaltungsgericht Koblenz, 6 K 1830/98 |