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Wissenschaftler dürfen ausländische Titel tragen
Ein Jurist und ein Physiker aus Niedersachsen dürfen ausländische Professoren-Titel tragen, da die beiden ausländischen Universitäten, an denen die Deutschen lehren, seriös und keine reinen "Titelschmieden" sind.
Gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz sind ausländische Titel anzunehmen, wenn die jeweilige Ausbildungsstätte mit einer deutschen vergleichbar ist. Das Ministerium hatte den beiden Professoren die Titelführung verweigert, weil der Tätigkeitsumfang im Ausland der Vollzeitbeschäftigung beamteter Professoren in Deutschland entsprechen sollte. "Es kommt auf die Vergleichbarkeit der Hochschulen an", entschied jedoch das OVG.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, 10 L 4422/96 und 10 L 2515/96