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Briefkastenuniversität - Kein Anspruch auf Doktortitel
Ein Scheinstudium an einer "Briefkastenuniversität" ist nicht ausreichend, um einen akademischen Doktorgrad zu führen.
Nach Auffassung der Richter kann ein im Ausland erworbener Doktortitel nur anerkannt werden, wenn der Betroffene ein abgeschlossenes Studium an einer tatsächlich existierenden wissenschaftlichen Hochschule nachweisen kann. Bei der "University of Louisiana" handelt es sich jedoch um eine "Briefkastenuniversität", die maßgeblich betrieben wird, um Urkunden über akademische Grade auszustellen.

Das Gericht wies die Klage eines "Akademikers" ab, der an der Technischen Universität Ostrava in Tschechien eine Doktorarbeit eingereicht hatte. Zum Nachweis des dazu erforderlichen Hochschulabschlusses legte er eine entsprechende Urkunde der "University of Louisiana" vor. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium lehnte die Anerkennung des daraufhin von der tschechischen Universität verliehenen Doktortitels jedoch mit der Begründung ab, die vom Kläger angegebene Universität in Louisiana existiere nur auf dem Papier. Das Verwaltungsgericht kam zu dem gleichen Ergebnis. 

Verwaltungsgericht Koblenz; Az.: 7 K 410/00