![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Altersteilzeit - finanzielle Erwägungen des Arbeitgebers zählen auch!Zur Antragsablehnung im
Rahmen des billigen Ermessens nach § 2 Abs. 1 TV ATZ bei Entscheidung
über einen Antrag auf Altersteilzeit dürfen auch finanzielle
Erwägungen herangezogen werden. Eine das Normalmaß übersteigende
|