Anpassung
des Altersteilzeitarbeitsvertrages bei Wegfall eines Steuerfreibetrages?
Regelmäßig besteht
kein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Vertragsanpassung nur weil sich
die Vorschriften über die Besteuerung des Einkommens geändert
haben. Der Arbeitnehmer kann daher auch dann, wenn dieser angibt, einen
finanziellen Nachteil zu erleiden, weil ein Steuerfreibetrag durch eine
Gesetzesänderung entfallen ist, keine Anpassung des Altersteilzeitarbeitsvertrages
verlangen.