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Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung
Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, so liegt kein wirksames Verringerungsverlangen im Sinne des § 8 Abs 1, Abs 2 TzBfG vor, das die Rechtsfolgen des § 8 Abs 3 bis Abs 5 TzBfG auslöst.

BAG, 12.9.2006 - Az: 9 AZR 686/05