| Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung |
| Verlangt ein Arbeitnehmer
vom Arbeitgeber die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit, so liegt kein wirksames Verringerungsverlangen
im Sinne des § 8 Abs 1, Abs 2 TzBfG vor, das die Rechtsfolgen des
§ 8 Abs 3 bis Abs 5 TzBfG auslöst.
BAG, 12.9.2006 - Az: 9 AZR 686/05 |