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Rückwirkende Begründung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages
Das Altersteilzeitgesetz regelt lediglich die Mindestbedingungen für einen Altersteilzeitarbeitsvertrag, ein Anspruch auf Abschluß eines solchen wird dort nicht gewährt. Ein solcher Anspruch kann sich aus einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag ergeben. Wurde ein Anspruch rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer geltend gemacht, so kann der Arbeitgeber verurteilt werden, dem Antrag auf Vertragsabschluß auch rückwirkend zuzustimmen.

BAG, 23.1.2007 - Az: 9 AZR 393/06