| Rückwirkende Begründung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages |
| Das Altersteilzeitgesetz
regelt lediglich die Mindestbedingungen für einen Altersteilzeitarbeitsvertrag,
ein Anspruch auf Abschluß eines solchen wird dort nicht gewährt.
Ein solcher Anspruch kann sich aus einem für das Arbeitsverhältnis
geltenden Tarifvertrag ergeben. Wurde ein Anspruch rechtzeitig vor dem
gewünschten Beginn der Altersteilzeit vom Arbeitnehmer geltend gemacht,
so kann der Arbeitgeber verurteilt werden, dem Antrag auf Vertragsabschluß
auch rückwirkend zuzustimmen.
BAG, 23.1.2007 - Az: 9 AZR 393/06 |