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Trotz Teilzeitvertrag langjährig Vollzeit gearbeitet ...
Es kann eine stillschweigende Änderung des Arbeitsvertrages vorliegen, wenn eine Teilzeitkraft jahrelang im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt wird. Dies hat zur Folge, daß der Arbeitgeber im Falle eines späteren Einsatzes im Rahmen der urspr. vereinbarten Arbeitszeit in Annahmeverzug gerät.
Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um eine stillschweigende Änderung handelt oder nicht, ist ob die erhöhte Arbeitszeit eine vorübergehende Änderung oder eine ständig erbrachte erhöhte Mindestarbeitsleistung war.

LAG Hamm, 4.5.2006 - Az: 8 Sa 2046/05