| Elternzeit und Teilzeit |
| Ein Teilzeitarbeitsverhältnis
von bis zu 30 Wochenstunden kann auch während der Elternzeit fortgesetzt
werden. Es gelten für das Verlangen dieselben Regelungen wie für
die Mitteilung und Inanspruchnahme der Elternzeit.
BAG – Az: 9 AZR 21/04 |