|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |TEILZEIT|
Erziehungsgeldunschädliche Teilzeitarbeit
Geht ein Angestellter im Erziehungsurlaub einer erziehungsgeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung nach, so steht ihm kein geringerer Zuwendungsanspruch zu, als wenn in dieser Zeit nicht gearbeitet worden wäre.

BAG - Az: 10 AZR 375/02