| Das Altersteilzeitgesetz diskriminiert Frauen |
| Nach dem Altersteilzeitgesetz
und dem hierauf basierenden Tarifvertrag zur Altersteilzeit im Öffentlichen
Dienst kann Altersteilzeit frühestens ab dem 55. Lebensjahr und längstens
bis zum Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen
werden. Dies führt zu einer unzulässigen Diskriminierung von
Frauen, weil diese im Gegensatz zu Männern nicht erst mit 65, sondern
bereits mit 60 Jahren einen ungekürzten Rentenanspruch erwerben.
Frauen können deshalb nur halb so lang wie Männer die mit der
Altersteilzeit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
EuGH 20.3.2003, C-187/00 |