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Das Altersteilzeitgesetz diskriminiert Frauen
Nach dem Altersteilzeitgesetz und dem hierauf basierenden Tarifvertrag zur Altersteilzeit im Öffentlichen Dienst kann Altersteilzeit frühestens ab dem 55. Lebensjahr und längstens bis zum Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen werden. Dies führt zu einer unzulässigen Diskriminierung von Frauen, weil diese im Gegensatz zu Männern nicht erst mit 65, sondern bereits mit 60 Jahren  einen ungekürzten Rentenanspruch erwerben. Frauen können deshalb nur halb so lang wie Männer die mit der Altersteilzeit verbundenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

EuGH 20.3.2003, C-187/00