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Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit betriebsbedingt kündbar?

Hat ein Arbeitnehmer die Arbeitsphase eines Altersteilzeitblockmodells abgeleistet und befindet er sich somit in der Freistellungsphase, so kann ihm nicht betriebsbedingt gekündigt werden. Auch eine Insolvenz des Arbeitgebers spielt hierbei keine Rolle, da dies weder als ordentlicher noch als außerordentlicher Kündigungsgrund anzusehen ist.
LAG Niedersachsen, 24.5.2002 - AZ: 3 Sa 1629/01
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