| Arbeitnehmer in Freistellungsphase der Altersteilzeit betriebsbedingt kündbar? |
| Hat ein Arbeitnehmer die
Arbeitsphase eines Altersteilzeitblockmodells abgeleistet und befindet
er sich somit in der Freistellungsphase, so kann ihm nicht betriebsbedingt
gekündigt werden. Auch eine Insolvenz des Arbeitgebers spielt hierbei
keine Rolle, da dies weder als ordentlicher noch als außerordentlicher
Kündigungsgrund anzusehen ist.
LAG Niedersachsen, 24.5.2002 - AZ: 3 Sa 1629/01 |