| Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit |
| Ist der Arbeitgeber tariflich
verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Wegfall seines Arbeitsplatzes die Weiterbeschäftigung
auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Konzern zu verschaffen, so ist
die Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers, dessen
bisherige Tätigkeit entfallen ist, regelmäßig unzulässig,
wenn seine Weiterbeschäftigung unter geänderten angemessenen
Vertragsbedingungen auf einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz im Konzern
möglich ist und der Arbeitnehmer hierzu sein Einverständnis erklärt.
BAG, 10.5.2007 - Az: 2 AZR 626/05 |