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Rückforderung einer Zuwendung
1. Der Arbeitgeber kann einen Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung nur dann auf einen tariflichen Rückzahlungsvorbehalt stützen, wenn der entsprechende Tarifvertrag insgesamt und auf Dauer arbeitsvertraglich in Bezug genommen ist.

2. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Rückzahlungsregelung einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterzogen werden.

BAG, 25.4.2007 - Az: 10 AZR 634/06