| Rückforderung einer Zuwendung |
| 1. Der Arbeitgeber kann
einen Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung nur dann auf einen
tariflichen Rückzahlungsvorbehalt stützen, wenn der entsprechende
Tarifvertrag insgesamt und auf Dauer arbeitsvertraglich in Bezug genommen
ist.
2. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Rückzahlungsregelung einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterzogen werden. BAG, 25.4.2007 - Az: 10 AZR 634/06 |