| Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb |
| Wurde von einem der am
Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft ein
Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, so sind die anderen beteiligten Arbeitgeber
hieran nicht gebunden. Es können somit unterschiedliche Vergütungsordnungen
zur Anwendung kommen. Der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes kann daher
auch nicht von einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber verlangen, daß
eine Eingruppierung nach einem solchen Tarifvertrag erfolgt.
BAG, 12.12.2006 - Az: 1 ABR 38/05 |