| Tarifliche Arbeitsunterbrechungen und selbstbestimmte Pauseneinlegung |
| Kann ein Arbeitnehmer selbstbestimmte
Pausen einlegen, so besteht kein Anspruch auf Gewährung von Arbeitsunterbrechungen
nach § 6 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Belastungsminimierung und zum
Datenschutz bei Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (Bildschirm-TV).
LAG Niedersachsen, 24.2.2006 – Az: 10 Sa 905/05 |