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Tarifliche Arbeitsunterbrechungen und selbstbestimmte Pauseneinlegung
Kann ein Arbeitnehmer selbstbestimmte Pausen einlegen, so besteht kein Anspruch auf Gewährung von Arbeitsunterbrechungen nach § 6 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Belastungsminimierung und zum Datenschutz bei Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (Bildschirm-TV).

LAG Niedersachsen, 24.2.2006 – Az: 10 Sa 905/05