| Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen dürfen eingesehen werden! |
| Ein Arbeitnehmer kann verlangen,
daß der Arbeitgeber Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
auf Anforderung zugänglich macht. Auf die Art der Vereinbarung kommt
es hierbei nicht an, da der Anspruch sowohl für Tarifverträge
(§ 8 TVG) als auch für Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs.
2 S. 3 BetrVG) besteht.
LAG Nürnberg, 9.12.2004 – Az: 5 Sa 328/04 |